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Hallo Wolfgang,
natürlich wäre das nach normalem Empfinden ein gangbarer Weg, den ich auch in unserer Forschungsgemeinschaft seinerzeit vorgeschlagen habe. In Niederösterreich ticken da die Uhren aber anders. Die Behörde verleiht hoheitlichen Schutz nur dann, wenn der Grundbesitzer einverstanden ist (was selbstverständlich im Naturschutz kein Kriterium sein dürfte) und es zweitens nichts kostet. Das heißt, es entstehen auf Betreiben der Behörde grundsätzlich einmal gar keine Naturschutzgebiete oder flächigen Naturdenkmäler. Naturschutzgebiete sind in den letzten Jahren eigentlich praktisch nur entstanden, wenn unser regionaler Naturschutz- und Forschungsverein Flächen angekauft oder sonstwie übernommen hat. Wir waren dann einverstanden und es hat auch nichts gekostet
Im gegenständlichen Fall sagt unser Mitglied, das die lokalen Besitzverhältnisse kennt, dass mit dem Grundeigentümer in Naturschutzangelegenheiten nicht gut Kirschen zu essen sei und dass daher Naturschutzbemühungen mit großer Wahrscheinlichkeit genau in die Gegenrichtung laufen würden, nämlich mit der Zerstörung des kleinflächigen Habitats enden könnten. Auf jeden Fall wäre der Grundbesitzer nicht mit einer Unterschutzstellung einverstanden und es würde auch etwas kosten. Fazit: Es ist vorläufig strategisch am besten, abzuwarten; bis jetzt hat es funktioniert, die Fläche gibt es noch. Ich weiß aber natürlich, dass diese Situation nicht befriedigend ist.
VG Wolfgang