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Hallo Dirk,
danke für diesen Hinweis. Aber wie kommst du auf Deutschland? Der Melder macht doch gar keine Angabe, wo dieser „Biomarkt“ liegt. Der könnte auch in der Schweiz, in Österreich, Dänemark oder sonstwo liegen.
So eine unvollständige – weil fundortlose – Bestimmungsanfrage ist kein faunistischer Nachweis.
Das ist in diesem Fall nicht weiter schlimm, weil es sich offensichtlich um eine Einschleppung handelt, also faunistisch bedeutungslos ist. Wahrscheinlich hat der Finder das auch so gesehen und deshalb den Fundort nicht angegeben.
Schöne Grüße
Axel