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Hallo Hermann,
in Thüringen sind die UNBs für die Ausnahmengenehmigungen zuständig, also die Unteren Naturschutzbehörden des jeweiligen Landkreises. Ich bekomme meine von der UNB Weimar-Stadt. Vielleicht lohnt sich auch mal die Nachfrage bei TLUG (Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie) oder direkt beim Thüringer Umweltministerium für großflächigere Befreiungen. Beim TEV wirst Du wohl auch Auskunft bekommen.
Viele Grüße aus Thüringen,
Hartmuth Strutzberg, Weimar/Thür.