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Titel: "Neubekanntmachung des Thüringer Waldgesetzes vom 18. September 2008 ...
Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG)"
Das Thüringer Waldgesetz folgt in den interessanten Punkten dem Bundeswaldgesetz. Der Zweck des Gesetzes ist etwas anders formuliert:
"§ 1
Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz dient insbesondere dazu:
1. die Landeswaldfläche als Gesamtheit der privaten, körperschaftlichen und staatlichen Waldgrundstücke zu erhalten und zu mehren,
2. ..
3. den Wald vor Schadeinwirkungen zu schützen,
4. ..
5. .. die Schutzfunktionen und die landeskulturellen Leistungen des Waldes durch naturnahe Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern und zu steigern und hierbei insbesondere naturnahe Wälder als Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln,
6. .. die Erholung in Waldgebieten zu ermöglichen und zu verbessern,
7. ..
8. .."
Aus Punkt 5 könnte man eine Verpflichtung zur (entomologischen) Forschung im Wald ableiten.
Das Betreten des Waldes wird in Paragraph 6 geregelt:
"§ 6
Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedem gestattet. ....
(2) Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass der Wald nicht beschädigt oder verunreinigt, seine Bewirtschaftung sowie die Lebensgemeinschaft nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. .. "
Hier könnte man argumentieren, das zum Beispiel das Anlocken von Schmetterlingen mit Licht oder der abendliche Kescherfang oder ähnliches eine Störung der Lebensgemeinschaft darstellt. Aber das ist jede andere Aktivität im Wald genauso. Eine besondere Störung (= Beeinträchtigung) der Lebensgemeinschaft kann ich hier nicht erkennen, so lange ein gewisser Rahmen nicht überschritten wird.
https://www.thueringenforst.de/fileadmin/user_upload/Download/WaldGesetz/Thueringer-Waldgesetz.pdf
oder
http://apps.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1047.pdf
Zugriff am 14. 8. 2018