[Lepiforum e.V.]
Satzung des Lepiforum e.V.
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen
Lepiforum e.V..
Der Sitz des Vereins ist Gaggenau.
Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne der
Gemeinnützigkeitsbestimmungen.
Der Verein fördert die
Wissenschaft, indem er die Kenntnisse über alle
mitteleuropäischen Schmetterlingsarten (Insektenordnung:
Lepidoptera), ihre Erscheinungsformen, ihre
Biologie und Ökologie zusammenträgt und
erweitert, und indem er diese Kenntnisse in einer
Internetpräsenz aufbereitet, die für jeden
Interessenten kostenlos zugänglich ist.
Zu diesem Zweck übernimmt der
Verein die bereits existierende Internetpräsenz
www.lepiforum.de, stellt ihre Finanzierung und
technische Verfügbarkeit sicher und sorgt dafür,
dass sie weiter gepflegt und ausgebaut wird und
langfristig erhalten bleibt.
Die Internetpräsenz www.lepiforum.de
dient darüber hinaus der Volksbildung, indem sie
nicht nur Wissenschaftler, sondern auch
interessierte Laien anspricht und zur intensiven
Beschäftigung mit Schmetterlingen motiviert.
Der Verein dient dem Naturschutz,
indem durch seine Arbeit Erkenntnisse gefördert
werden, die für den auf Schmetterlinge bezogenen
Naturschutz nützlich sind, und indem eventuelle
finanzielle Überschüsse auch in
Naturschutzprojekte fließen.
Der Verein bemüht sich, weitere
Experten zur Mitarbeit im Bestimmungsforum auf
www.lepiforum.de zu motivieren.
Der Verein bemüht sich,
Bedingungen zu schaffen, unter denen auch über
Ländergrenzen hinweg eine Diskussion möglich
ist, die von Toleranz und gegenseitigem Respekt
geprägt ist.
Das Internetangebot des Vereins
bleibt öffentlich und für die Benutzer
kostenfrei, auch wenn diese keine
Vereinsmitglieder sind.
Der Verein ist selbstlos tätig.
Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3 Internationale Ausrichtung
Der Verein befasst sich mit allen
Lepidoptera (Schmetterlingen), die in den drei
großen mitteleuropäischen, überwiegend
deutschsprachigen Staaten (Deutschland, Schweiz,
Österreich) vorkommen. Er ist grundsätzlich
aber auch für weitergehende Anfragen offen.
Sollten die personellen und
finanziellen Mittel dies gestatten, ist eine
Ausweitung auf ein größeres Arbeitsgebiet
möglich.
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann auf
schriftlichen Antrag jede natürliche und
juristische Person werden, die den Zweck des
Vereins zu fördern bereit ist und sich zur
Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Für
Minderjährige muss die schriftliche
Einverständniserklärung des/der gesetzlichen
Vertreter vorliegen. Über den Aufnahmeantrag
entscheidet der Vorstand. Auf der
Internetpräsenz www.lepiforum.de steht ein
Antragsformular bereit, das zu unterschreiben und
auf dem Postweg an den Vereinsvorstand zu
schicken ist.
Die Mitgliedschaft ist jederzeit
zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich (auch
per E-Mail) unter Einhaltung der Kündigungsfrist
von vier Wochen kündbar. Die Austrittserklärung
ist nur wirksam, wenn sie gegenüber einem
Mitglied des Vorstandes abgegeben wird.
Die Mitgliedschaft endet
a. bei Tod,
b. durch Ausschluss bei Verstoß gegen die
Interessen und Ziele des Vereins,
c. wenn zwei Jahresbeiträge trotz zweimaliger
Aufforderung (schriftlich oder per E-Mail) nicht
gezahlt wurden.
Der Vorstand befindet über den
Ausschluss. Gegen den Ausschluss kann das
betreffende Mitglied innerhalb von vier Wochen
beim Vorsitzenden Einspruch einlegen. In der
folgenden Mitgliederversammlung wird über diesen
Einspruch beschlossen.
§ 5 Beitrag und Verwendung der
Mittel
Der Verein erhebt einen
Mindestjahresbeitrag, dessen Höhe durch die
Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der
Mindestjahresbeitrag ist unaufgefordert im ersten
Monat des beginnenden Geschäftsjahres oder bei
Eintritt zu zahlen.
Eine Haftung der Mitglieder über
den festgesetzten Betrag hinaus ist
ausgeschlossen.
Erstes Ziel zur Verwendung der
Finanzmittel ist die Sicherstellung der
technischen Verfügbarkeit der Internetpräsenz
www.lepiforum.de und deren Pflege und Ausbau
sowie langfristige Erhaltung.
Dem Verein können Geldspenden
zugeführt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig.
Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstigt werden.
Die Tätigkeit aller
Vereinsmitglieder und sonstigen Helfer ist
ehrenamtlich. Der Verein trägt keine Kosten
seiner Mitglieder oder anderer Nutzer, die für
die Nutzung des Internetangebots des Vereins (z.B.
Internetzugang, Telefonanschluss) entstehen. Die
Mitglieder haben jedoch für ihnen vom Vorstand
schriftlich (auch per E-Mail) übertragene
Aufgaben zur Erreichung der Zwecke des Vereins
Anspruch auf Ersatz ihrer für den Verein
geleisteten finanziellen Auslagen. Die Art und
die voraussichtliche Höhe dieser Auslagen
müssen bereits im schriftlichen Auftrag (oder
der entsprechenden E-Mail) genannt werden.
Sollten auf dem Konto des Vereins
im Laufe eines Abrechnungsjahres Überschüsse
entstehen, so fließen diese zunächst im Rahmen
des steuerlich Erlaubten in eine Rücklage.
Darüber hinausgehende Überschüsse werden für
Projekte gespendet, die der Erforschung und
Erhaltung von Schmetterlingen in Mitteleuropa
sowie der Weitergabe von entsprechenden
Forschungsergebnissen in die Öffentlichkeit
dienen (z. B. kleinere Forschungsprojekte,
Artenschutzmaßnahmen, Biotoppflege,
Bestandssicherungsmaßnahmen von
Schmetterlingssammlungen mit wissenschaftlichem
Wert etc.). Über die Vergabe von
überschüssigen Vereinsmitteln entscheidet der
Vorstand.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
a. der Vorstand
b. die Mitgliederversammlung
§ 7 Die Mitgliederversammlung
und ihre Zuständigkeiten
Oberstes Organ des Vereins ist
die Mitgliederversammlung. In der
Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine
Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich
ausgeübt werden. Auf Beschluss des Vorstandes
können Gäste ohne Stimmrecht an der
Mitgliederversammlung teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung
beschließt über:
a. Entlastung und Neu/Wiederwahl der Mitglieder
des Vorstands,
b. Entgegennahme des jährlichen
Geschäftsberichtes und Bestellung von
Rechnungsprüfern,
c. Abberufung eines Vorstandsmitglieds,
d. Änderung der Satzung,
e. die Festlegung des Mindestjahresbeitrages,
f. Auflösung des Vereins.
§ 8 Geschäftsgang der
Mitgliederversammlung
Einmal jährlich findet eine
ordentliche Mitgliederversammlung in den ersten
drei Monaten des Geschäftsjahres statt.
Zu der Mitgliederversammlung
werden die Mitglieder mindestens zwei Wochen
vorher per E-Mail durch den Vorstand mit Angabe
der Tagesordnung eingeladen. Die Tagesordnung
wird vom Vorstand festgesetzt. Jedes Mitglied
kann bis spätestens eine Woche vor einer
Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich (auch
per E-Mail) eine Ergänzung der Tagesordnung
beantragen; (Nachsatz hinzugefügt in
außerordentlicher Mitgliederversammlung am 3.4.2006):
dies gilt nicht für Satzungsänderungen und
Auflösung des Vereins. (Ende hinzugefügter
Nachsatz) Der Versammlungsleiter hat zu Beginn
der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt
zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der
Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung
gestellt werden, beschließt die Versammlung.
Die Mitgliederversammlung fasst
ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Über Satzungsänderungen und
über den Antrag auf Auflösung des Vereins ist
die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig,
wenn wenigstens ein Drittel der eingeschriebenen
Mitglieder anwesend ist. Der Beschluss bedarf der
Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Stimmberechtigten. Ist die Mitgliederversammlung
nicht beschlussfähig, so muss der Vorstand
innerhalb eines Monats eine weitere
Mitgliederversammlung mit der gleichen
Tagesordnung einberufen. Diese
Mitgliederversammlung kann eine Satzungsänderung
oder die Auflösung des Vereins ohne Rücksicht
auf die Zahl der Anwesenden mit einer Mehrheit
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
bestimmen. Hierauf ist in der Einladung
hinzuweisen.
Über die Beschlüsse ist ein
Protokoll anzufertigen. Der Protokollführer wird
vor jeder Sitzung vom Vorstand bestimmt. Das
Protokoll ist in einer hierfür eingerichteten
Rubrik auf www.lepiforum.de zu veröffentlichen.
(Hinzugefügt in
außerordentlicher Mitgliederversammlung am 3.4.2006):
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist
vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse
des Vereins erfordert oder wenn es 20 % der
Vereinsmitglieder vom Vorstand verlangen.
§ 9 Vorstand
Der Vorstand setzt sich wie folgt
zusammen: Erster Vorsitzender, Zweiter
Vorsitzender, Kassierer sowie ein bis drei
Beisitzer. Zum gerichtlich und außergerichtlich
vertretungsberechtigten Vorstand im Sinne von §
26 BGB gehören der Erste Vorsitzende, der Zweite
Vorsitzende und der Kassierer, wobei jeder
einzeln vertretungsberechtigt ist. Der Vorstand
hat mindestens vier Mitglieder.
Der Vorstand wird auf die Dauer
von drei Jahren gewählt. Der alte Vorstand
bleibt bis zur entsprechenden Neuwahl im Amt.
Eine Wiederwahl der alten Vorstandsmitglieder ist
unbegrenzt zulässig.
Der Vorstand ist beschlussfähig
bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern,
von denen mindestens eines vertretungsberechtigt
sein muss. Seine Beschlüsse werden mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Beschlüsse des Vorstandes werden
in einem schriftlichen Protokoll festgehalten,
das ein einer hierfür eingerichteten Rubrik auf
www.lepiforum.de veröffentlicht wird.
Sollte der Erste Vorsitzende, der
Zweite Vorsitzende oder der Kassierer auf Dauer (beispielsweise
durch Tod oder Rücktritt) oder vorübergehend (z.
B. durch Krankheit oder Fernreise ohne
Internetzugang) ausfallen, wird diese Lücke nach
folgenden Regeln geschlossen:
a. Bei Ausfall des Ersten Vorsitzenden rückt der
Zweite Vorsitzende zum Ersten auf, und das 4.
Vorstandsmitglied wird Zweiter Vorsitzender.
b. Bei Ausfall des Zweiten Vorsitzenden oder des
Kassierers rückt das 4. Vorstandsmitglied auf.
c. Bei vorübergehendem Ausfall eines
Vorstandsmitglieds tritt nach Wegfall des
Verhinderungsgrundes wieder der vorherige Zustand
ein.
d. Bei dauerhaftem Ausfall gilt die durch
Aufrücken geschaffene Neubesetzung bis zur
nächsten Vereinssitzung, bei der eine Neu- oder
Wiederwahl stattfindet.
Die Tätigkeit der Mitglieder im
Vorstand ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Die
Mitglieder des Vorstandes haben jedoch Anspruch
auf den Ersatz folgender für den Verein
geleisteten finanziellen Auslagen:
a. Gebühren für die Eintragung des Vereins ins
Vereinsregister.
b. Kontoführungsgebühren.
c. Fahrtkosten nach der steuerlich rechtmäßigen
Kilometerpauschale für Fahrten zu Banken oder
Behörden oder zu Vorstandssitzungen, die für
die Funktion des Vereins unerlässlich sind.
d. Portokosten, sofern diese mit Quittungen
belegbar sind.
e. Eine Telefonpauschale in Höhe von
pro
Jahr.
Alle weiteren Kosten, z. B. Reisekosten für vom
Verein organisierte Exkursionen, dürfen
ausdrücklich nicht erstattet werden.
§ 10 Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand führt die laufenden
Geschäfte des Vereins, insbesondere entscheidet
er über die Verwendung der Mittel.
Der Vorstand legt jährlich einen
Tätigkeitsbericht vor, der auf www.lepiforum.de
veröffentlicht wird.
Der Vorstand bereitet die
jährliche Mitgliederversammlung vor, beruft sie
ein und führt die Beschlüsse der
Mitgliederversammlung aus.
Der Vorstand erstellt die Regeln
für die Benutzung des Internetangebots auf www.lepiforum.de.
In dringenden Fällen kann der
Vorstand eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen.
(Gestrichen in außerordentlicher
Mitgliederversammlung am 3.4.2006): Der
Vorstand muss eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen, wenn mehr als
ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich oder
per E-Mail verlangt. (Neu am 3.4.2006):
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist
vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse
des Vereins erfordert oder wenn es 20 % der
Vereinsmitglieder vom Vorstand verlangen.
§ 11 Kassenführung
Alle Kassengeschäfte werden vom
Kassierer geführt.
Der Kassierer ist Mitglied des
Vorstandes, darf jedoch nicht gleichzeitig Erster
Vorsitzender oder Zweiter Vorsitzender des
Vereins sein.
Der Kassierer hat jährlich für
die Mitgliederversammlung sowie auf Aufforderung
des Vorstands einen Kassenbericht zu geben. Seine
jährlichen Berichte werden auf einer
redaktionellen Seite von www.lepiforum.de
veröffentlicht.
Zur Prüfung der Kasse müssen
für die Dauer eines Geschäftsjahres zwei
Rechnungsprüfer durch die Mitgliederversammlung
gewählt werden. Einmalige Wiederwahl ist
zulässig. Sie dürfen nicht dem Vorstand
angehören. Die Rechnungsprüfer haben mindestens
einmal im Jahr vor der ordentlichen
Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu
prüfen und Bericht zu erstatten.
Der Kassierer hat dafür Sorge zu
tragen, dass Ausgaben für die Deckung der Kosten,
die durch das Internetangebot des Vereins
entstehen (Providerkosten), oberste Priorität
vor allen anderen Ausgaben eingeräumt wird.
§ 12 Verwendung des
Vereinsvermögens bei Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder
bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten
Zwecks fällt sein materielles Vermögen an den
BUND Sigmaringen mit der Auflage, es für die
Website www.schmetterling-raupe.de von Walter
Schön zu verwenden.
Das immaterielle Vereinsvermögen
(sämtliche auf www.lepiforum.de
zusammengetragenen Daten) fällt ebenfalls an den
BUND Sigmaringen.
§ 13 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung wurde am Tage der
Gründungsversammlung, dem 11. März 2006, beschlossen.
Die Satzung tritt mit dem Eintrag des Lepiforums e. V.
ins Vereinsregister in Kraft.
Gaggenau, den 11. März 2006
Die Gründungsmitglieder:
gez. Erwin Rennwald
Erster Vorsitzender |
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gez. Dr. Jürgen
Rodeland
Zweiter Vorsitzender |

gez. Dietmar Laux
Kassierer |
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gez. Axel Steiner
Beisitzer |

gez. Jürgen Hensle
Beisitzer |
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gez. Gunter Müller |

gez. Werner Seiler
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[Lepiforum e.V.]

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