Polyommatus coridon, Ulm-Mähringen, 7. August 2004

[Lepiforum e.V.]


Satzung des Lepiforum e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Lepiforum e.V.“.

  2. Der Sitz des Vereins ist Gaggenau.

  3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsbestimmungen.

  2. Der Verein fördert die Wissenschaft, indem er die Kenntnisse über alle mitteleuropäischen Schmetterlingsarten (Insektenordnung: Lepidoptera), ihre Erscheinungsformen, ihre Biologie und Ökologie zusammenträgt und erweitert, und indem er diese Kenntnisse in einer Internetpräsenz aufbereitet, die für jeden Interessenten kostenlos zugänglich ist.

  3. Zu diesem Zweck übernimmt der Verein die bereits existierende Internetpräsenz www.lepiforum.de, stellt ihre Finanzierung und technische Verfügbarkeit sicher und sorgt dafür, dass sie weiter gepflegt und ausgebaut wird und langfristig erhalten bleibt.

  4. Die Internetpräsenz www.lepiforum.de dient darüber hinaus der Volksbildung, indem sie nicht nur Wissenschaftler, sondern auch interessierte Laien anspricht und zur intensiven Beschäftigung mit Schmetterlingen motiviert.

  5. Der Verein dient dem Naturschutz, indem durch seine Arbeit Erkenntnisse gefördert werden, die für den auf Schmetterlinge bezogenen Naturschutz nützlich sind, und indem eventuelle finanzielle Überschüsse auch in Naturschutzprojekte fließen.

  6. Der Verein bemüht sich, weitere Experten zur Mitarbeit im Bestimmungsforum auf www.lepiforum.de zu motivieren.

  7. Der Verein bemüht sich, Bedingungen zu schaffen, unter denen auch über Ländergrenzen hinweg eine Diskussion möglich ist, die von Toleranz und gegenseitigem Respekt geprägt ist.

  8. Das Internetangebot des Vereins bleibt öffentlich und für die Benutzer kostenfrei, auch wenn diese keine Vereinsmitglieder sind.

  9. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Internationale Ausrichtung

  1. Der Verein befasst sich mit allen Lepidoptera (Schmetterlingen), die in den drei großen mitteleuropäischen, überwiegend deutschsprachigen Staaten (Deutschland, Schweiz, Österreich) vorkommen. Er ist grundsätzlich aber auch für weitergehende Anfragen offen.

  2. Sollten die personellen und finanziellen Mittel dies gestatten, ist eine Ausweitung auf ein größeres Arbeitsgebiet möglich.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck des Vereins zu fördern bereit ist und sich zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Für Minderjährige muss die schriftliche Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Auf der Internetpräsenz www.lepiforum.de steht ein Antragsformular bereit, das zu unterschreiben und auf dem Postweg an den Vereinsvorstand zu schicken ist.

  2. Die Mitgliedschaft ist jederzeit zum Ende des Geschäftsjahres schriftlich (auch per E-Mail) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen kündbar. Die Austrittserklärung ist nur wirksam, wenn sie gegenüber einem Mitglied des Vorstandes abgegeben wird.

  3. Die Mitgliedschaft endet
    a. bei Tod,
    b. durch Ausschluss bei Verstoß gegen die Interessen und Ziele des Vereins,
    c. wenn zwei Jahresbeiträge trotz zweimaliger Aufforderung (schriftlich oder per E-Mail) nicht gezahlt wurden.

  4. Der Vorstand befindet über den Ausschluss. Gegen den Ausschluss kann das betreffende Mitglied innerhalb von vier Wochen beim Vorsitzenden Einspruch einlegen. In der folgenden Mitgliederversammlung wird über diesen Einspruch beschlossen.

§ 5 Beitrag und Verwendung der Mittel

  1. Der Verein erhebt einen Mindestjahresbeitrag, dessen Höhe durch die Mitgliederversammlung beschlossen wird. Der Mindestjahresbeitrag ist unaufgefordert im ersten Monat des beginnenden Geschäftsjahres oder bei Eintritt zu zahlen.

  2. Eine Haftung der Mitglieder über den festgesetzten Betrag hinaus ist ausgeschlossen.

  3. Erstes Ziel zur Verwendung der Finanzmittel ist die Sicherstellung der technischen Verfügbarkeit der Internetpräsenz www.lepiforum.de und deren Pflege und Ausbau sowie langfristige Erhaltung.

  4. Dem Verein können Geldspenden zugeführt werden.

  5. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

  6. Die Tätigkeit aller Vereinsmitglieder und sonstigen Helfer ist ehrenamtlich. Der Verein trägt keine Kosten seiner Mitglieder oder anderer Nutzer, die für die Nutzung des Internetangebots des Vereins (z.B. Internetzugang, Telefonanschluss) entstehen. Die Mitglieder haben jedoch für ihnen vom Vorstand schriftlich (auch per E-Mail) übertragene Aufgaben zur Erreichung der Zwecke des Vereins Anspruch auf Ersatz ihrer für den Verein geleisteten finanziellen Auslagen. Die Art und die voraussichtliche Höhe dieser Auslagen müssen bereits im schriftlichen Auftrag (oder der entsprechenden E-Mail) genannt werden.

  7. Sollten auf dem Konto des Vereins im Laufe eines Abrechnungsjahres Überschüsse entstehen, so fließen diese zunächst im Rahmen des steuerlich Erlaubten in eine Rücklage. Darüber hinausgehende Überschüsse werden für Projekte gespendet, die der Erforschung und Erhaltung von Schmetterlingen in Mitteleuropa sowie der Weitergabe von entsprechenden Forschungsergebnissen in die Öffentlichkeit dienen (z. B. kleinere Forschungsprojekte, Artenschutzmaßnahmen, Biotoppflege, Bestandssicherungsmaßnahmen von Schmetterlingssammlungen mit wissenschaftlichem Wert etc.). Über die Vergabe von überschüssigen Vereinsmitteln entscheidet der Vorstand.

§ 6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind
a. der Vorstand
b. die Mitgliederversammlung

§ 7 Die Mitgliederversammlung und ihre Zuständigkeiten

  1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Auf Beschluss des Vorstandes können Gäste ohne Stimmrecht an der Mitgliederversammlung teilnehmen.

  2. Die Mitgliederversammlung beschließt über:
    a. Entlastung und Neu/Wiederwahl der Mitglieder des Vorstands,
    b. Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichtes und Bestellung von Rechnungsprüfern,
    c. Abberufung eines Vorstandsmitglieds,
    d. Änderung der Satzung,
    e. die Festlegung des Mindestjahresbeitrages,
    f. Auflösung des Vereins.

§ 8 Geschäftsgang der Mitgliederversammlung

  1. Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres statt.

  2. Zu der Mitgliederversammlung werden die Mitglieder mindestens zwei Wochen vorher per E-Mail durch den Vorstand mit Angabe der Tagesordnung eingeladen. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich (auch per E-Mail) eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen; (Nachsatz hinzugefügt in außerordentlicher Mitgliederversammlung am 3.4.2006): dies gilt nicht für Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins. (Ende hinzugefügter Nachsatz) Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Versammlung.

  3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

  4. Über Satzungsänderungen und über den Antrag auf Auflösung des Vereins ist die Mitgliederversammlung nur beschlussfähig, wenn wenigstens ein Drittel der eingeschriebenen Mitglieder anwesend ist. Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Ist die Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so muss der Vorstand innerhalb eines Monats eine weitere Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einberufen. Diese Mitgliederversammlung kann eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bestimmen. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen.

  5. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen. Der Protokollführer wird vor jeder Sitzung vom Vorstand bestimmt. Das Protokoll ist in einer hierfür eingerichteten Rubrik auf www.lepiforum.de zu veröffentlichen.

  6. (Hinzugefügt in außerordentlicher Mitgliederversammlung am 3.4.2006): Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es 20 % der Vereinsmitglieder vom Vorstand verlangen.

§ 9 Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Erster Vorsitzender, Zweiter Vorsitzender, Kassierer sowie ein bis drei Beisitzer. Zum gerichtlich und außergerichtlich vertretungsberechtigten Vorstand im Sinne von § 26 BGB gehören der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende und der Kassierer, wobei jeder einzeln vertretungsberechtigt ist. Der Vorstand hat mindestens vier Mitglieder.

  2. Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Der alte Vorstand bleibt bis zur entsprechenden Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl der alten Vorstandsmitglieder ist unbegrenzt zulässig.

  3. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern, von denen mindestens eines vertretungsberechtigt sein muss. Seine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

  4. Beschlüsse des Vorstandes werden in einem schriftlichen Protokoll festgehalten, das ein einer hierfür eingerichteten Rubrik auf www.lepiforum.de veröffentlicht wird.

  5. Sollte der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende oder der Kassierer auf Dauer (beispielsweise durch Tod oder Rücktritt) oder vorübergehend (z. B. durch Krankheit oder Fernreise ohne Internetzugang) ausfallen, wird diese Lücke nach folgenden Regeln geschlossen:
    a. Bei Ausfall des Ersten Vorsitzenden rückt der Zweite Vorsitzende zum Ersten auf, und das 4. Vorstandsmitglied wird Zweiter Vorsitzender.
    b. Bei Ausfall des Zweiten Vorsitzenden oder des Kassierers rückt das 4. Vorstandsmitglied auf.
    c. Bei vorübergehendem Ausfall eines Vorstandsmitglieds tritt nach Wegfall des Verhinderungsgrundes wieder der vorherige Zustand ein.
    d. Bei dauerhaftem Ausfall gilt die durch Aufrücken geschaffene Neubesetzung bis zur nächsten Vereinssitzung, bei der eine Neu- oder Wiederwahl stattfindet.

  6. Die Tätigkeit der Mitglieder im Vorstand ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Die Mitglieder des Vorstandes haben jedoch Anspruch auf den Ersatz folgender für den Verein geleisteten finanziellen Auslagen:
    a. Gebühren für die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister.
    b. Kontoführungsgebühren.
    c. Fahrtkosten nach der steuerlich rechtmäßigen Kilometerpauschale für Fahrten zu Banken oder Behörden oder zu Vorstandssitzungen, die für die Funktion des Vereins unerlässlich sind.
    d. Portokosten, sofern diese mit Quittungen belegbar sind.
    e. Eine Telefonpauschale in Höhe von … pro Jahr.
    Alle weiteren Kosten, z. B. Reisekosten für vom Verein organisierte Exkursionen, dürfen ausdrücklich nicht erstattet werden.

§ 10 Aufgaben des Vorstands

  1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins, insbesondere entscheidet er über die Verwendung der Mittel.

  2. Der Vorstand legt jährlich einen Tätigkeitsbericht vor, der auf www.lepiforum.de veröffentlicht wird.

  3. Der Vorstand bereitet die jährliche Mitgliederversammlung vor, beruft sie ein und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

  4. Der Vorstand erstellt die Regeln für die Benutzung des Internetangebots auf www.lepiforum.de.

  5. In dringenden Fällen kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

  6. (Gestrichen in außerordentlicher Mitgliederversammlung am 3.4.2006): Der Vorstand muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mehr als ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich oder per E-Mail verlangt. (Neu am 3.4.2006): Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn es 20 % der Vereinsmitglieder vom Vorstand verlangen.

§ 11 Kassenführung

  1. Alle Kassengeschäfte werden vom Kassierer geführt.

  2. Der Kassierer ist Mitglied des Vorstandes, darf jedoch nicht gleichzeitig Erster Vorsitzender oder Zweiter Vorsitzender des Vereins sein.

  3. Der Kassierer hat jährlich für die Mitgliederversammlung sowie auf Aufforderung des Vorstands einen Kassenbericht zu geben. Seine jährlichen Berichte werden auf einer redaktionellen Seite von www.lepiforum.de veröffentlicht.

  4. Zur Prüfung der Kasse müssen für die Dauer eines Geschäftsjahres zwei Rechnungsprüfer durch die Mitgliederversammlung gewählt werden. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Die Rechnungsprüfer haben mindestens einmal im Jahr vor der ordentlichen Mitgliederversammlung Buchführung und Kasse zu prüfen und Bericht zu erstatten.

  5. Der Kassierer hat dafür Sorge zu tragen, dass Ausgaben für die Deckung der Kosten, die durch das Internetangebot des Vereins entstehen (Providerkosten), oberste Priorität vor allen anderen Ausgaben eingeräumt wird.

§ 12 Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zwecks fällt sein materielles Vermögen an den BUND Sigmaringen mit der Auflage, es für die Website www.schmetterling-raupe.de von Walter Schön zu verwenden.

  2. Das immaterielle Vereinsvermögen (sämtliche auf www.lepiforum.de zusammengetragenen Daten) fällt ebenfalls an den BUND Sigmaringen.

§ 13 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung wurde am Tage der Gründungsversammlung, dem 11. März 2006, beschlossen. Die Satzung tritt mit dem Eintrag des Lepiforums e. V. ins Vereinsregister in Kraft.

Gaggenau, den 11. März 2006

Die Gründungsmitglieder:

gez. Erwin Rennwald
Erster Vorsitzender
gez. Dr. Jürgen Rodeland
Zweiter Vorsitzender

gez. Dietmar Laux
Kassierer
 
gez. Axel Steiner
Beisitzer

gez. Jürgen Hensle
Beisitzer
 
gez. Gunter Müller

gez. Werner Seiler
   

[Lepiforum e.V.]